- unterlaufen
- vorfallen; zutragen; passieren; abspielen; geschehen; ereignen; vorkommen; stattfinden; umgehen; aushebeln
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un|ter|lau|fen [ʊntɐ'lau̮fn̩], unterläuft, unterlief, unterlaufen <itr.; ist:bei jmds. Tätigkeit, Ausführungen, Äußerungen, Überlegungen o. Ä. als Versehen o. Ä. vorkommen, auftreten:bei der Berechnung muss ein Fehler unterlaufen sein; ihr ist ein großer Irrtum unterlaufen.* * *
un|ter|lau|fen 〈V. 175〉I 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \unterlaufen geduckt unterhalb der Waffe, der Deckung angreifen ● den Gegner (beim Ringen od. allg. Zweikampf) \unterlaufenII 〈V. intr.; ist〉1. ein Fehler unterläuft jmdm. geschieht unbemerkt2. eine Stelle der Haut unterläuft mit Blut füllt sich unter der Haut mit Blut● mir ist dabei, in meiner Arbeit ein Fehler \unterlaufen; das Auge, der Striemen ist mit Blut \unterlaufen; mit Blut \unterlaufene Stelle* * *
1ụn|ter|lau|fen <st. V.; ist:mir ist ein Fehler untergelaufen.2. (ugs.) ↑ 2unterlaufen (2):so etwas ist mir noch nicht untergelaufen.2un|ter|lau|fen <st. V.> [mhd. underloufen = hindernd dazwischentreten]:1. <ist> bei jmds. Tätigkeit, Ausführungen, Äußerungen, Überlegungen o. Ä. als Versehen o. Ä. vorkommen, auftreten:manchmal unterläuft ihr ein Fehler;ihm ist ein Irrtum unterlaufen.so etwas ist mir noch nicht unterlaufen.3. <hat>a) (bes. Fußball, Handball) sich so unter einen [hochgesprungenen] Gegner bewegen, dass er behindert u. zu Fall gebracht wird:er hat seinen Gegenspieler mehrfach unterlaufen;b) in seiner Funktion, Auswirkung o. Ä. [unmerklich] unwirksam machen:die Zensur u.4. <meist im 2. Part.; ist (vom Hautgewebe) sich durch eine Verletzung an einer bestimmten Stelle mit Blut anfüllen u. dadurch rötlich bis bläulich violett verfärben:[mit Blut, blutig] unterlaufene Striemen.* * *
un|ter|lau|fen <st. V.> [mhd. underloufen = hindernd dazwischentreten]: 1. bei jmds. Tätigkeit, Ausführungen, Äußerungen, Überlegungen o. Ä. als Versehen o. Ä. vorkommen, auftreten <ist>: manchmal unterläuft einem ein Fehler; ihm ist ein Irrtum, Versehen, Missgeschick unterlaufen; In seinem Bestreben, Presse und Bevölkerung zu beruhigen, war dem Innensenator eine folgenschwere Unbedachtheit unterlaufen (Prodöhl, Tod 50); Doch zwischendurch unterlaufen ihm Plattheiten und ein bisschen Kitsch (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 6). 2. (ugs.) ↑begegnen (1 b) <ist>: so ein Mensch, so eine Unverschämtheit ist mir noch nicht unterlaufen. 3. <hat> a) (bes. Fußball, Handball) sich so unter einen [hoch gesprungenen] Gegner bewegen, dass er behindert u. zu Fall gebracht wird: er hat seinen Gegenspieler mehrfach unterlaufen; Er war viel größer als Peter, aber der unterlief ihn, riss ihm die Beine weg (Erné, Kellerkneipe 47); b) in seiner Funktion, Auswirkung o. Ä. [unmerklich] unwirksam machen: die Zensur, das Regierungsprogramm u.; Unterläuft ein Wirt diese Bestimmung, droht ihm der Konzessionsentzug (Abendzeitung 23. 1. 85, 15); In Hessen will eine Bürgerinitiative die umstrittene Reform u. (Spiegel 17, 1975, 57). 4. <meist im 2. Part.> (vom Hautgewebe) sich durch eine Verletzung an einer bestimmten Stelle mit Blut anfüllen u. dadurch rötlich bis bläulich violett verfärben <ist>: [mit Blut, blutig] unterlaufene Striemen.————————
Universal-Lexikon. 2012.